12.01.2009 | Gutachten
Bagatellgrenze für Gutachten deutlich unter 1.000 Euro
Im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung hält das LG Stuttgart einen Schaden in Höhe von 759,80 Euro netto nicht für eine Bagatelle, bei der kein Schadengutachten eingeholt werden dürfte (Urteil vom 19.11.2008, Az: 4 S 255/07; Abruf-Nr. 084014).
Beachten Sie: Dem Urteil ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt war oder die Nettobasis auf einer fiktiven Abrechnung beruhte. Selbst auf Bruttobasis umgerechnet liegt der Schaden aber deutlich unter 1.000 Euro. Der BGH hatte bei einem Schaden in Höhe von 715 Euro brutto keine Bedenken (Urteil vom 30.11.2004, Az: VI ZR 365/03; Abruf-Nr. 043098).
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 5 | ID 123833