06.05.2008 | Gutachten
LG Coburg: Bagatellgrenze für Gutachten bei 700 Euro
Bei einem Schaden von 718 Euro hat das LG Coburg die Gutachterkosten zugesprochen. Die Grenze zum Bagatellschaden zieht es bei 700 Euro (Urteil vom 20.7. 2007, Az: 33 S 36/07; Abruf-Nr. 072492).
Beachten Sie: Das Urteil liegt ganz auf der Linie des BGH. Damit dürfte abermals mancher im Internet kursierenden Verschwörungstheorie die Grundlage entzogen sein, die Coburger Justiz berücksichtige, wer der größte Arbeitgeber am Ort sei. Denn auch bei den Themen „Sachverständigenhonorare“ und „Stundenverrechnungssätze“ sind die Coburger Gerichte durchaus „BGH-konform“.
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 3 | ID 119196