01.06.2007 | Gutachter
Sachverständiger darf Gutachten nicht „kaufen“
Im Editorial zur Mai-Ausgabe haben wir über einen Sachverständigen berichtet, der Werkstattmitarbeiter, die ihm Aufträge vermitteln, als „Aushilfen“ anstellen und bezahlen wollte. Dieser Sachverständige hat nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das ist gut so, denn nur saubere Aktivitäten rund um den Unfallschaden sichern das langfristige Geschäft.
Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 5 | ID 99418