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  • 01.11.2007 | Haftpflicht: 130-Prozent-Grenze

    Weitere Urteile zur Sechs-Monate-Behaltefrist

    Die Frage, ob die Versicherung nach einer „130-Prozent-Reparatur“ erst nach sechs Monaten zahlen muss, beschäftigt die Gerichte unverändert intensiv (siehe unter anderem Ausgaben 9/2007, Seite 2 und 8/2007, Seite 13). Folgende weitere Gerichte verneinen, dass das Fahrzeug überhaupt behalten werden muss:  

    • AG Kiel, Urteil vom 20.9.2007, Az: 116 C 269/07; Abruf-Nr. 073275 eingesandt von Rechtsanwalt Ehmke, Kiel

    Beachten Sie: Wir wollen aber nicht verschweigen, dass einige Gerichte eine Haltedauer von sechs Monaten auch nach einer erfolgten „130-Prozent-Reparatur“ als erforderlich ansehen.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 2 | ID 115670