01.02.2008 | Haftpflicht
Anspruch auf Originalersatzteile
Was im Hinblick auf die „Porsche-Entscheidung“ des BGH als selbstverständlich erscheint, musste das LG Frankfurt (Oder) nun noch einmal deutlich aussprechen: Der Geschädigte hat im Haftpflichtfall Anspruch auf Originalersatzteile (Urteil vom 13.11.2007, Az: 6a S 96/07, Abruf-Nr. 080194).
Beachten Sie: Der entsprechende Textbaustein, mit dem Sie sich gegen eine Kürzung wehren können, trägt die Nummer 152.
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 5 | ID 117369