01.01.2007 | Haftpflicht: Auslandsschaden
Darf Geschädigter ausländische Haftpflicht verklagen?
Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Kann der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall innerhalb der Europäischen Union an seinem Wohnsitz seine Ansprüche direkt gegen den im Ausland sitzenden Haftpflichtversicherer des Unfallgegners einklagen? (Beschluss vom 26.9.2006, Az: VI ZR 200/05) (Abruf-Nr. 063420)
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 6 | ID 98018