Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2007 | Haftpflicht: Auslandsschaden

    Darf Geschädigter ausländische Haftpflicht verklagen?

    Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Kann der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall innerhalb der Europäischen Union an seinem Wohnsitz seine Ansprüche direkt gegen den im Ausland sitzenden Haftpflichtversicherer des Unfallgegners einklagen? (Beschluss vom 26.9.2006, Az: VI ZR 200/05) (Abruf-Nr. 063420)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 6 | ID 98018