01.11.2007 | Haftpflicht
Auto gerade erst gekauft – schon „130-Prozent-Anspruch“?
Uns erreichte folgende Leserfrage: „Unser Kunde hat erst vor zwei Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft. Die Finanzierung des Fahrzeugs ist so eng, dass bei einer Totalschadenabrechnung noch Schulden verblieben wären. Also wurde im Rahmen der ,130-Prozent-Grenze´ repariert. Nun wendet die Versicherung ein, das ,Integritätsinteresse´ entstünde erst, wenn das Fahrzeug schon längere Zeit im Besitz des Geschädigten sei. Ist das richtig?“
Rechtsprechung
Zu der Fragestellung kennen wir kein Urteil. Dieses Argument hat offenbar noch kein Versicherer gebracht oder gegen Widerstände durchgehalten.
In der Tat hat der BGH in einem seiner frühen Urteile gesagt, dass es für den Geschädigten um das „ihm vertraute Fahrzeug“ ginge. Und das Argument der Versicherung in ihrem Fall soll wohl lauten, nach zwei Monaten sei jemandem noch nichts „vertraut“.
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