05.09.2008 | Haftpflicht
BGH: Kein Haftpflichtschutz für Eigenschäden
Hat jemand mehrere Autos und kollidiert eines davon mit dem anderen, ist der entstandene Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeugs umfasst. Der Haftpflichtschutz deckt nämlich nur Schäden ab, die Sachen eines Dritten zugefügt werden. Die Versicherungsbedingungen sind insoweit unmissverständlich, entschied der BGH (Urteil vom 25.6.2008, Az: VI ZR 313/06; Abruf-Nr. 082718).
Beachten Sie: Die Fälle sind im gewerblichen Bereich in Fuhrparks, aber auch im Privatbereich beim Rangieren auf Grundstücken etc. durchaus virulent. Besteht eine Vollkaskoversicherung, muss die für den jeweiligen Schaden am beschädigten Fahrzeug eintreten.
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 8 | ID 121480