01.04.2007 | Haftpflicht
Gutachtenhonorar abermals beim BGH
Es ist zu hoffen, dass beim Thema Gutachtenhonorar bald Ruhe einkehrt. Denn die Rechtsprechung ist eindeutig, und noch einmal hat der BGH Stellung genommen. Die bisherigen Urteile aus Karlsruhe stammen von dem für das Werkvertragsrecht zuständigen Senat.
Es wurde also in der Beziehung des Sachverständigen zu seinem Kunden geurteilt: Der Sachverständige darf an der Schadenhöhe orientiert sein Honorar festlegen.
Jetzt erstes Urteil des Schadensenats des BGH
Nun hat auch der Schadensenat des BGH gesprochen: Der Geschädigte ist im Regelfall berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadengutachtens zu beauftragen (Urteil vom 23.1.2007, Az: VI ZR 67/06; Abruf-Nr. 070758).
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