01.09.2006 | Haftpflicht
Schadenersatz bei Unfallreparatur werkstatteigener Kfz
In Ausgabe 2/2005 auf Seite 11 haben wir als Antwort auf eine Leserfrage das in der Überschrift genannte Thema bereits behandelt: Im Normalfall muss die Versicherung auch bei der Reparatur von Unfallschäden an werkstatteigenen Fahrzeugen den Marktpreis erstatten. Hinweise von Lesern zeigen, dass Versicherungen immer wieder die beiden gleichen Urteile zitieren, um die Gegenmeinung zu stützen.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob auch Sie mit den im Textbaustein genannten Urteilen konfrontiert wurden. Gegebenenfalls nutzen Sie den Textbaustein dann. Sie finden ihn nachfolgend unter „weitere Dokumente“.
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 1 | ID 97936