01.11.2007 | Haftpflicht
Totalschaden mit vollem Tank: Benzinkostenersatz?
Der Tank ist noch voll, das Fahrzeug erleidet einen Totalschaden. Bei den aktuellen Treibstoffpreisen glatt ein Hunderter! Dennoch muss der Haftpflichtversicherer den Sprit nach einer Entscheidung des AG Karlsruhe nicht ersetzen. Der Geschädigte müsse das Benzin im Rahmen seiner Pflicht zur Schadenminderung absaugen und umfüllen (Urteil vom 5.10.2007, Az: 8 C 56/07).
Beachten Sie: Da hat es sich das Gericht aber leicht gemacht! Restwert behalten, bis das neue Auto da ist? Drei Nato-Kanister oder zwölf kleine kaufen, um das Benzin zu verwahren? Wir meinen, es kommt auf den Einzelfall an.
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 1 | ID 115672