01.09.2007 | Haftpflicht und Kasko
Muss die Versicherung die Innenreinigung nach Unfallschadenreparatur zahlen?
Ein Leser hat sich mit folgender Frage an uns gewendet: „Wir haben jetzt in unserer Werkstatt vermehrt den Fall gehabt, dass uns die Versicherung die Fahrzeuginnenreinigung abzieht. Wie ist die Rechtslage?“
Herstellung des ursprünglichen Zustands
Das lässt sich für Haftpflichtschäden mit dem schadenrechtlichen Grundsatz lösen, dass es hinterher genau so sein muss, wie es vorher war.
Ist das Auto durch den Unfall verschmutzt (Glassplitter, Schmutz durch Bergearbeiten wie etwa Schlamm von den Schuhen des Abschleppers, Regen durch kaputte Scheiben, Schmutz von Montagearbeiten), gehört die Innenreinigung zum Umfang der Schadenbeseitigung.
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