01.11.2007 | Haftpflichtschaden
Fremdleistungen und Aufschläge darauf
Uns erreichte folgende Frage eines Lesers: „In unserer Werkstatt werden Lackierarbeiten fremd vergeben. Auf die Rechnungen dieser Autolackiererei wird uns ein Rabatt eingeräumt. Eine Versicherung wollte von uns die Lackierrechnung zur genauen Kostenüberprüfung haben und zog bei der Endabrechnung diesen Prozentsatz ab. Zur Begründung gab sie an, dass eine Gewinnrealisierung aus Fremdleistungen nicht möglich sei. Unsere Frage: Gibt es Urteile von Gerichten hierzu? Wie ist die Rechtslage?“
Versicherung hat kein Recht auf Einsichtnahme in Fremdrechnung
Die Rechtslage ist eindeutig. Sie hätten die Lackierrechnung nicht herzeigen müssen. Wo und wie Sie die Fremdleistungen einkaufen, geht die Versicherung – egal ob Kasko oder Haftpflicht – nichts an!
Nur ein Vertragspartner, und der haftet
Der Kunde hat einen einheitlichen Werkvertrag mit Ihnen. Sie müssen das Auto repariert und lackiert ausliefern. Und Sie haften dem Kunden gegenüber für alles, auch für die von Ihnen eingekauften Fremdleistungen.
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