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  • 11.05.2010 | Haftung

    Anerkenntnis einer Versicherung per „Reparaturfreigabe“?

    Wenn ein Haftpflichtversicherer eine von ihm selbst beauftragte Schadenkalkulation an den Geschädigten schickt, ohne dabei eine Einschränkung zu formulieren, und dieses Kalkulationsdokument den Satz enthält „Die Gegenüberstellung von Wiederbeschaffungswert/Reparaturkosten rechtfertigt aus wirtschaftlicher Sicht die Durchführung der Reparatur. Mit der Reparatur kann - soweit ein Reparaturauftrag vorliegt - begonnen werden“, gilt: Der Versicherer kann später nicht bestreiten, für den Schaden eintrittspflichtig zu sein. Im Urteilsfall ging es um einen in einer Waschanlage entstandenen Schaden am Außenspiegel und der Tür eines etwa zwei Jahre alten Lkw. Ein Totalschaden kann also von vornherein nicht in Betracht gekommen sein. Damit hatte die Kalkulation, so das Gericht, nicht die Aufgabe, den Reparaturschaden vom Totalschaden abzugrenzen. Vor diesem Hintergrund könne der Geschädigte den Hinweis nicht anders verstehen, als sei nun eine Reparatur auf Kosten der Versicherung möglich (AG Magdeburg, nicht rechtskräftiges Urteil vom 14.4.2010, Az: 180 C 2545/09 (180), eingesandt von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wiesbaden; Abruf-Nr. 101324).  

    Beachten Sie: Bei solchen Sachverhalten muss man genau hinsehen. Entscheidend ist, dass das Gutachten aus der Sphäre des Versicherers kommt und von diesem ohne die Einschränkung übersandt wurde, dass es sich nur um eine technisch-kalkulatorische Aussage handle. Nicht entscheidend ist, ob der Gutachter ein Angestellter der Versicherung oder ein externer, aber vom Versicherer beauftragter Sachverständiger ist. Bei Kaskoschäden wird man das genauso sehen müssen. Auch da kann die Versicherung später nicht mehr einwenden, der Schaden sei nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. Kommt der Sachverständige nicht aus der Sphäre der Versicherung, wird man einer solchen Bemerkung im Gutachten allerdings keine Bedeutung zulasten des Versicherers beimessen können.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 3 | ID 135624