04.11.2010 | Haftung
BGH: Unfall ohne Berührung kann zur Haftung führen
Weicht ein Überholer nach links aus, weil der Überholte objektiv den Anschein erweckt, auch zum Überholen auszuscheren, und kommt der Überholer dabei von der Straße ab, trifft den Überholten auch ohne Berührung der Fahrzeuge untereinander eine Mithaftung aus Betriebsgefahr. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Ausweichreaktion objektiv überzogen war (BGH, Urteil vom 21.9.2010, Az: VI ZR 263/09; Abruf-Nr. 103523).
Beachten Sie: Ein solcher Unfall führt immer zu Diskussionen um die Haftung und Abwicklungsverzögerungen. Das ist die klassische Situation für die Abrechnung mit der eigenen Vollkaskoversicherung und der anschließenden Abrechnung der offen gebliebenen Restschäden (Wertminderung, Ausfallschaden, Selbstbeteiligung etc.) mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.