06.07.2009 | Haftung
Gegenstand von Straße durch Auto hochgeschleudert
Liegt ein Gegenstand auf der Straße, der von einem darüber hinweg fahrenden Fahrzeug hochgeschleudert wird, haftet der Halter, wenn der Gegenstand ein anderes Fahrzeug beschädigt (AG Neuss, Urteil vom 25.3.2009, Az: 80 C 2507/08, mitgeteilt von Rechtsanwälte Melchers und Kollegen, Nordenham; Abruf-Nr. 091481).
Beachten Sie: Ein solcher Fall ist stets Anwaltssache, denn die Schwierigkeit liegt regelmäßig im Nachweis, wie das Urteil des AG Neuss auch eindrucksvoll zeigt. Ähnliche Fälle sind die, bei denen ein Gegenstand im Reifenprofil oder zwischen der Zwillingsbereifung klemmt, der sich bei zunehmender Geschwindigkeit durch die erhöhte Fliehkraft und die Walkarbeit der Reifen löst. Für Baustellenkipper hat die Rechtsprechung längst die Regel aufgestellt, dass sich der Fahrer nach Verlassen der Baustelle und vor dem Befahren öffentlicher Straßen durch eine Sichtprüfung davon überzeugen muss, eine solche Gefahrenquelle nicht mit sich zu führen.