05.02.2009 | Haftung
Hartes Bremsen bei gelber Ampel ist erlaubt
Wer auf ein beim Umspringen der Ampel auf „gelb“ bremsendes Auto auffährt, kann sich nicht darauf berufen, der Vordermann hätte doch noch durchfahren können. Denn nur grundloses abruptes Bremsen führt zur Mithaftung (AG Hildesheim, Urteil vom 7.8.2008, Az: 47 C 119/08; Abruf-Nr. 084015).
Beachten Sie: Unsere Hinweise zu Haftungsfragen dienen nur Ihrer Orientierung bei der Auftragsannahme. Mischen Sie sich nie in Haftungsdiskussionen ein.
Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 3 | ID 124355