11.01.2010 | Haftung
Kind fährt gegen entgegen der Fahrtrichtung parkendes Auto
Fährt ein neunjähriges Kind mit einem Fahrrad gegen ein entgegen der Fahrtrichtung geparktes Auto, haftet es nicht (LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2009, Az: 13 S 133/09; Abruf-Nr. 094080).
Beachten Sie: In der Ausgabe Dezember 2009 haben wir die Situation bei Kindern als Schädiger im Überblick dargestellt. Dieses aktuelle Urteil passt in die Reihe: Ist das Auto nicht absolut korrekt geparkt, geht das zugunsten des Kindes aus.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132736