01.06.2007 | Haftung
Unfall auf Dienstreise
Hat der Arbeitnehmer auf einer vom Arbeitgeber veranlassten Fahrt mit seinem privaten Pkw einen ganz oder teilweise selbst verschuldeten Unfall, kommt auch eine Haftung des Arbeitgebers für die Reparaturkosten in Betracht. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Beachten Sie: Das kann ein wertvoller Tipp an einen Geschädigten sein, der fürchtet, seinen Schaden selbst tragen zu müssen. Aber mischen Sie sich nicht in die Abwicklung ein! Nicht zuletzt kann diese Rechtsprechung Sie als Inhaber einer Werkstatt auch selbst treffen, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer betrieblich veranlasst mit dem privaten Fahrzeug unterwegs ist. (Urteil vom 23.11.2006, Az: 8 AZR 701/05) (Abruf-Nr. 071438)
Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 3 | ID 99414