31.07.2008 | Handel-/Handwerkerversicherung
Recht der Versicherung zur Einsicht in Fremdrechnung?
Ein Leser fragt: Im Zuge einer Schadenabwicklung verlangt unsere Handel-/Handwerkversicherung Einsicht in Lieferantenrechnungen. Hat sie einen Anspruch darauf?
Unsere Antwort: Immer, wenn man mit einer eigenen Versicherung abrechnet (anders als bei Haftpflichtschäden, bei denen es die Versicherung eines anderen ist), lautet die erste Antwort: Schauen Sie in den Versicherungsvertrag! Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Versicherung sich dort ein Einsichtsrecht festgeschrieben hat. Finden Sie dazu nichts, dann gilt das Haftpflichtschadenrecht als Auslegungshilfe für den Versicherungsvertrag. Weil ein solcher Anspruch auf Einsicht in Fremdrechnungen dort nicht besteht (siehe Ausgabe 12/2005, Seite 2), besteht es für den Versicherungsvertrag auch nicht.