01.08.2006 | Interessante BGH-Entscheidung
Unfall durch Überschwemmung
Sommergewitter und Urlaubsfahrten in die Berge machen ein neues Urteil des BGH im doppelten Sinn aktuell. Die Richter mussten über einen Fall entscheiden, in dem es zum Unfall kam, nachdem infolge starker Regenfälle Gesteinsbrocken auf die Straße stürzten.
Beachten Sie: Solche Fallgestaltungen eignen sich nicht für die Bearbeitung durch die Werkstatt. Der folgende Beitrag dient nur Ihrer Sicherheit in der Abschätzung Ihres Risikos, ans Geld zu kommen. In vergleichbaren Fällen sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
Sachverhalt
Wegen tagelanger Regenfälle versickerte das Wasser nicht mehr in einem Berg. Es floss auch nicht mehr über die natürlichen Sicken und Rinnen im Berg geordnet ab, sondern spülte den Berghang herunter. Dabei nahm es einen Gesteinsbrocken mit, der auf die Straße stürzte. Eine Autofahrerin wollte ausweichen, wurde aber trotzdem vom Stein am Vorderrad getroffen, wodurch dort Schaden entstand. Durch den Ausweichversuch kollidierte die Fahrerin dann auch noch mit einer Straßenbegrenzungsmauer.
Entscheidung des BGH
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