01.01.2007 | Kasko
Dachlawine beschädigt geparktes Auto
Ein Leser hat uns mit folgendem „Winterthema“ konfrontiert: „Ein Kundenfahrzeug wurde durch von einem Dach rutschende Schneemassen beschädigt. Es besteht kein Vollkaskoschutz. Handelt es sich um einen Elementarschaden im Sinne der Teilkaskoversicherung oder kann der Hauseigentümer haftbar gemacht werden?“
Vollkaskoversicherung?
Auf jedem Fall hätte die Vollkaskoversicherung zahlen müssen, wenn es sie gegeben hätte. Denn der Dachlawinenschaden erfüllt den Begriff eines „Unfalls“. Die Schneemassen sind ein mit plötzlicher mechanischer Gewalt unfreiwillig von außen einwirkendes Ereignis.
Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ist nicht in der Pflicht. Jedenfalls nach den Standardbedingungen ist nicht jeder „Wetterschaden“ gedeckt, sondern nur die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
Anspruch gegen Hauseigentümer?
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