01.09.2007 | Kasko: Grobe Fahrlässigkeit
170 km/h auf regennasser Fahrbahn: Versicherer muss zahlen
Gerät ein Autofahrer auf regennasser Fahrbahn bei etwa 170 km/h ins Schleudern mit der Folge eines Unfalls, rechtfertigt das für sich alleine nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherer muss eine Aquaplaning-Situation nicht nur behaupten, sondern auch beweisen.
Beachten Sie: Jeder Unfall entsteht durch einen Fahrfehler. Aber nur „unentschuldbare“ Fehler führen zu einer berechtigten Leistungsverweigerung der Versicherung. (LG Bielefeld, Urteil vom 15.5.2007, Az: 6 O 22/06)
Quelle: Ausgabe 09 / 2007 | Seite 1 | ID 112187