05.02.2010 | Kasko
Mehrwertsteuerklausel in Kaskovertrag wirksam
Enthält ein Vollkaskoversicherungsvertrag die Klausel „Die Umsatzsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.“, geht das rechtlich in Ordnung. Die Klausel ist ausreichend transparent (BGH, Beschluss vom 4.11.2009, Az: IV ZR 35/09; Abruf-Nr. 094206).
Beachten Sie: Der Beschluss überrascht nicht, denn der Wortlaut der Klausel des Kaskovertrags ist wortgleich mit der Regelung in § 249 Absatz 2 Satz 2 BGB. Dann kann sie kaum unklar sein.
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 1 | ID 133404