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  • 04.12.2008 | Kasko

    Neuteilersatz bei nicht beschaffbarem Gebrauchtzubehör

    Wenn eine ausdrücklich mitversicherte Zusatzausstattung gebraucht nicht beschaffbar ist, schuldet der Kaskoversicherer Neuteilersatz (LG Düsseldorf, Urteil vom 9.7.2004, Az: 11 O 526/00; Abruf-Nr. 083486). Im Urteilsfall war der vollkaskoversicherte Pkw mit einer sehr speziellen Behindertenausrüstung versehen. Diese „Ohne-Armlenkung“ war bei Vertragsabschluss gesondert angegeben und mit einem Mehrwert von 12.782,30 Euro berücksichtigt worden. Nach einem Totalschaden wollte der Versicherer nur den Zeitwert ersetzen. Eine solche Lenkung kann aber in ein anderes Fahrzeug nur neu eingebaut werden. Deshalb wurde der Versicherer verurteilt, den Neuwert zuzüglich der Einbaukosten zu ersetzen.  

    Beachten Sie: Das Urteil betrifft einen extremen Ausnahmefall. Der darin aufgestellte Grundsatz ist jedoch auf jeden individuellen und gebraucht nicht wiederbeschaffbaren Umbau übertragbar. Das gilt für das Segment der Behindertenausrüstung ebenso wie für den Tuningbereich.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 3 | ID 123215