01.04.2006 | Kasko
Stundenverrechnungssatz bei Glasschäden
Frage: Dürfen Kaskoversicherungen bei einer erneuerten Windschutzscheibe eine Kürzung des Stundenverrechnungssatzes vornehmen? Gibt es dazu aktuelle Gerichtsurteile? Muss man diese Abzüge dulden, oder wie kann man dagegen vorgehen?
Antwort: Im Kaskosegment kommt es immer wieder auf den konkreten Versicherungsvertrag an. Denn Kaskorecht ist Vertragsrecht. Seit dem Jahr 1995 haben die Gesellschaften große Spielräume bei der Gestaltung ihrer Versicherungsbedingungen. Schauen Sie also im konkreten Vertrag nach, ob darin eine Obergrenze für den Stundenverrechnungssatz gezogen ist.
Für fiktive Abrechnungen wäre das durchaus üblich. Oft ist festgeschrieben, dass bei nicht durchgeführter Instandsetzung nur ein durchschnittlicher Verrechnungssatz Anwendung findet. Das ist dann auch zulässig. Die so genannte Porsche-Entscheidung, wonach auch bei fiktiver Abrechnung der Stundensatz der jeweiligen Marke in dem jeweiligen Wirtschaftsraum anzurechnen ist, entstammt dem Haftpflichtschadenrecht.
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