Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2006 | Kasko und Haftpflicht

    Kombinierte Abrechnung mit Kasko und Haftpflicht bei Quotenunfällen

    Der folgende Beitrag befasst sich mit der „hohen Schule“ der Schadenabrechnung. Eine der Grundfragen dabei ist zunächst die Bestimmung der Haftungsquote. Aus dieser Frage sollten Sie sich als Werkstatt dringend heraushalten! Das ist eine Sache für einen qualifizierten (!) Anwalt. Der Beitrag soll Ihnen helfen, die Möglichkeit der kombinierten Abrechnung überhaupt zu erkennen.  

     

    Wenn Sie den Kunden nicht auf den richtigen Weg schicken, kommt er selbst oft auch nicht auf die zielführende Idee. Ihr Vorteil liegt darin, dass Sie die lästige Forderung des Kunden, die Selbstbeteiligung nicht zahlen zu wollen, locker parieren können: Die zahlt nämlich dabei die gegnerische Haftpflichtversicherung! Außerdem: Vielleicht reicht die Wertminderung ja zum Beispiel für die neuen Reifen, die der Kunde bald braucht. Oder für das Navigationssystem …  

    Haftpflicht oder Kasko?

    Bei Unfällen mit klarer Haftungslage zu Gunsten des eigenen Kunden gibt es nur einen richtigen Weg: Die Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bei Schadensfällen, die der eigene Kunde klar selbst verursacht hat, gibt es auch keine Zweifel: Sie werden mit der Vollkaskoversicherung reguliert.  

     

    Es gibt aber auch Schadenereignisse, bei denen beiden Beteiligten eine Verantwortlichkeit zur Last fällt. Grob geschätzt ist das in etwa 20 Prozent aller Unfälle mit mehr als einem Beteiligten so.