01.02.2007 | Kasko
Wie weit geht das Mitspracherecht der Versicherung bei der Restwertverwertung?
Frage: „Wir haben uns daran gewöhnt, dass bei Kaskoschäden oft sehr hohe Restwerte angesetzt werden. Aber darf die Versicherung auch den Käufer vorschreiben?“
Unsere Antwort: Wie immer bei der Beantwortung von Kaskofragen muss man sich klarmachen: Kaskoversicherungsrecht ist Vertragsrecht. Es geht ja um die eigene Versicherung des Versicherungsnehmers (VN). Mit dieser besteht eine vertragliche Beziehung. Das ist anders als beim Haftpflichtschaden, denn bei diesem geht es um die Versicherung des Unfallgegners.
In allen uns bekannten Kaskoversicherungsverträgen ist in § 7 Absatz 3 des Vertragswerks (AKB) vereinbart, dass der VN vor der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs die Weisung des Versicherers einholen muss. Diese Klausel („Weisungsrecht“) ist bisher kaum Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Das OLG Frankfurt hat sie aber im einzigen uns dazu bekannten Urteil vom 3. März 2004 bestätigt (Az: 14 U 184/02; Abruf-Nr. 070028).
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