07.04.2010 | Kostenvoranschlag
Kosten für Kostenvoranschlag ersatzpflichtig
Holt der Geschädigte bei einem Bagatellschaden einen Kostenvoranschlag ein, um auf dessen Grundlage den Schaden mit der Versicherung abzurechnen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten dafür erstatten.
Wichtig: Voraussetzung ist jedoch, dass die Werkstatt mit dem Geschädigten von vornherein vereinbart hat, dass der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist. Das Argument, dass die Werkstatt die Kosten erlassen würde, wenn der Geschädigte das Fahrzeug reparieren lasse, zählt nicht, so das LG Hildesheim (Urteil vom 4.9.2009, Az: 7 S 107/09) (Abruf-Nr. 100975).
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 7 | ID 134764