04.05.2009 | Leserforum
Führerscheinloser Schwarzfahrer
und Vollkaskoversicherung
Ein Leser fragt: „Unser Kunde hat ein auf sich zugelassenes und Vollkasko versichertes Auto, das überwiegend von seinem Sohn genutzt wird. Der Sohn hatte abends eine Party veranstaltet und sich von einem alkoholisierten Siebzehnjährigen ohne Fahrerlaubnis überreden lassen, jenen auf dem Hof ein wenig hin und herfahren zu lassen. Als der junge Mann das Auto in die Garage stellen wollte, ist er durch die hintere Garagenwand hindurch gefahren. Muss die Vollkaskoversicherung für den Schaden am Auto bezahlen, und was ist mit dem Schaden an der Garage?“
Schaden an der Garage
Der Schaden an der Garage wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, denn es ist ein Eigenschaden.
Die Haftpflichtversicherung des Autos ist nur für Schäden eintrittspflichtig, die Dritten zugefügt werden. Denn die Versicherung des Halters zahlt keine Schäden des Halters. Da muss sich der Vater an den jungen Mann halten, dessen Privathaftpflichtversicherung wegen der „Benzinklausel“ auch nicht aufkommen muss.
Schaden am Fahrzeug
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