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  • 03.04.2009 | Leserforum

    Glasschaden: Wie kann man klagen?

    Ein Leser fragt: Wir sind es leid und wollen nun gegen die ewigen Kürzungen rund um die Glasschäden gerichtlich vorgehen. Jedoch sind ja rund um Kaskoschäden einige Hürden vor die Klage gestellt. Was müssen wir beachten?  

    Vorrang des „Sachverständigenverfahrens“

    In der Tat, bei Kaskoschäden ist stets der Vorrang des so genannten Sachverständigenverfahrens zu beachten. Wenn sich der Streit um technisch-kalkulatorische Fragen dreht, ist der Weg zum Gericht versperrt. Nur wenn um echte Rechtsfragen gestritten wird, kann das Gericht bemüht werden.  

     

    Beispiele

    Sachverständigenverfahren  

    • Wie viele Arbeitswerte sind angemessen?
    • Hat ein Gebinde des Klebers gereicht oder musste ein zweites her?
    • Gab es wegen einer bereits einmal ausgetauschten Scheibe mit unsachgemäßer Vorarbeit Erschwernisse?

     

    Klage  

    • Müssen Teilepreisvorgaben der Versicherung beachtet werden oder darf der Betrieb „seine“ Preise kalkulieren?
    • Dürfen Ersatzteilaufschläge kalkuliert werden?
    • Dürfen Originalteile, darf der Originalkleber verwendet werden oder muss auf Zubehörteile zurückgegriffen werden?
    • Ist der Schneidedraht ein Einmalwerkzeug, dessen Kosten (wenn er bei der Arbeit reißt gegebenenfalls auch zweimal) dem Glasschaden zugeordnet werden können oder unterfällt er den Gemeinkosten?
    • Ist die Umweltplakette bei deren glasschadenbedingter Erneuerung vom Teilkaskoversicherer zu bezahlen? Gilt das auch für die Autobahnvignetten unserer südlichen Nachbarländer?

    Wer tritt als Kläger auf?

    Haben Sie einen „klagetauglichen“ Vorgang, muss entschieden werden, wer als Kläger auftritt. Ideal ist, wenn Ihr Kunde selbst klagt. Das hat einen psychologischen, finanziellen und rechtlichen Vorteil:  

     

    • Der psychologische Vorteil: Die Versicherung streitet gerne mit der „unverschämten“ Werkstatt. Aber ungern legt sie sich mit dem eigenen Kunden an. Bei der Gelegenheit: Der massive Druck der Versicherungen auf den Glasschaden funktioniert nur, weil die Werkstätten als dicke und kaum durchdringbare Filterschicht zwischen den Versicherungen und den Versicherungsnehmern stehen. Würden die Werkstätten die ungerechtfertigten Kürzungen an die Kunden weiterberechnen, hätten die Versicherungsvertreter eine Menge Spaß! Andererseits ist es durchaus nachvollziehbar, dass das nicht geschieht, denn man will die Kunden nicht in die Arme der versicherungsgeneigten Glasspezialisten treiben.

     

    • Der finanzielle Vorteil: Viele Kunden haben eine Rechtschutzversicherung, und dann ist das Prozesskostenrisiko abgefedert.