04.05.2009 | Leserforum
Gutachten wurde mit Vermerk
„nicht regulierungsfähig“ zurückgesendet
Ein Leser fragt: „Wir haben bei einem Haftpflichtschaden dem Kunden dringend empfohlen, einen Sachverständigen einzuschalten. Jetzt ist der Kunde wegen unserer Empfehlung ,stinksauer´. Denn die Versicherung hat das Gutachten zurückgeschickt mit dem Hinweis, das Gutachten sei ,nicht regulierungsfähig´. Der Gutachter habe einen ,Urheberrechtshinweis´ angebracht. Bezahlen werde man das Gutachten auch nicht. Den Vorgang verstehen wir nicht, möchten aber vermeiden, dass noch mehr Kunden verärgert sein werden.“
Unsere Antwort: Das von Ihnen angesprochene Thema ist äußerst heikel, weil es mehrere rechtliche Facetten hat. Die Waffe „Urheberrecht“ ist bei einigen Sachverständigen im Moment in Mode gekommen.
Urheberrecht des Fotografen
Fotografen steht ein gesetzliches Urheberrecht an ihren Bildern zu. Das gilt nicht nur für fotografische „Kunst“, sondern auch für fotografische Dokumentationen. Das Urheberrecht schützt den Fotografen davor, dass seine Bilder von Dritten zu anderen als privaten Zwecken vervielfältigt und/oder veröffentlicht oder digitalisiert werden.
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