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  • 05.03.2009 | Leserforum

    Kaskoschaden erst bei Leasingende gemeldet

    Ein Leser fragt: Manche Kunden sind „schlampig“. Sie kümmern sich nicht um Schäden am Leasingfahrzeug, insbesondere, wenn es sich um „unsichtbare“ Schäden handelt (Unterboden, Blechschäden hinter voluminösen Stoßfängern etc.). Am Ende des Vertrags steht die Abrechnung des Leasingvertrags an. Ist Ärger zu befürchten, wenn ein älterer kleiner Unfallschaden erst mit erheblichem Zeitverzug zwischen Unfalldatum und Leasingende gemeldet wird?  

    Unsere Antwort: Ja, der Ärger ist programmiert. Denn im Prinzip sind Kaskoschäden unverzüglich zu melden. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Vollkaskoversicherer leistungsfrei ist, wenn der Schaden erst mit sechsmonatiger Verzögerung gemeldet wird (Beschluss vom 4.9.2008, Az: 10 U 318/08). Allerdings vernichtet die Verspätung allein noch nicht den Anspruch. Hinzukommen muss, dass die Interessen des Versicherers an der Aufklärung gefährdet sein müssen. Das OLG Koblenz nimmt eine solche Gefährdung des Versicherers großzügig an. Das kann man auch anders sehen, und es ist eine Sache des Einzelfalls. Wenn zum Beispiel der Unfallhergang durch Zeugenbeweis ausreichend aufgeklärt werden kann, dürfte der Versicherer in keiner schlechteren Situation sein, als bei zeitgerechter Meldung des Schadens.  

    Wichtig: Das sind Fälle für einen versicherungsrechtlich versierten Rechtsanwalt.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 125238