07.12.2010 | Leserforum
Kaskovertrag mit Werkstattbindung im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag
Ein Leser fragt: „Unser Kunde fährt ein etwa ein Jahr altes Auto, das der Leasingbank des Herstellers gehört. Im Rahmen des Leasingvertrags hat sich der Kunde - wie üblich - verpflichtet, alle Wartungen und Reparaturen im Werkstattnetz der Marke durchführen zu lassen. Er hat eine Kaskoversicherung abgeschlossen, in der er dem Versicherer die Werkstattwahl überließ. Nun hat er einen Unfallschaden. Er lässt bei uns reparieren, die Versicherung wird vertragsgemäß eine Pauschale in Höhe von vermutlich 20 Prozent von den Reparaturkosten als vereinbarte Sanktion abziehen. Unser Kunde wird den Restbetrag bei uns ausgleichen. Jedoch interessiert ihn, ob die Versicherung ihn nicht auf den Widerspruch hätte aufmerksam machen müssen. Immerhin gab es auf dem Antragsformular die wahrheitsgemäß beantwortete Frage nach Leasing oder Finanzierung.“
Unsere Antwort
Das ist ein vielschichtiges Rechtsproblem. Der Grundsatz: Der Versicherer hat eine Beratungspflicht.
Passt der Versicherungsschutz zum Bedürfnis?
§ 6 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet ihn zur Prüfung und Beratung, ob der vom Versicherungsnehmer angefragte Versicherungsschutz zu dessen Bedürfnissen passt.
Das ist hier ja offensichtlich jedenfalls auf den ersten Blick nicht der Fall, wenn der Versicherer aus dem Antrag wusste, dass eine Leasingkonstellation vorliegt. Zwar weiß er dann noch nicht positiv, dass es eine Klauselkollision gibt. Doch liegt das so nahe, dass er danach fragen muss.
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