06.10.2010 | Leserforum
Kollision mit Hund: Teilkasko oder
Hundehaftpflicht in Anspruch nehmen?
Ein Leser fragt: „Unser Kunde kollidierte auf der Landstraße mit einem großen frei laufenden Hund. Der Schaden am Fahrzeug ist erheblich. Seine Teilkaskoversicherung enthält über den Wildschaden hinaus auch Schutz für durch jegliche vierbeinige Wirbeltiere angerichtete Schäden. Ist es nun sinnvoller, mit der Teilkasko zu regulieren oder sollte er sich besser an den Hundehalter (oder in Fällen mit anderen Tieren an den Tierhalter) wenden?“
Unsere Antwort: Lässt man den Zeitverzug wegen oft schwieriger Regulierung außer Betracht, gilt: Generell stellt sich Ihr Kunde besser, wenn er mit dem Hundehalter bzw. dessen für den Hund hoffentlich abgeschlossener Haftpflichtversicherung abrechnet. Denn die muss den Schaden - volle Haftung vorausgesetzt - mit allen Positionen ersetzen. Und da geht es vor allem um die Wertminderung und den Ausfallschaden (Nutzungsausfall oder Mietwagen), untergeordnet auch noch um die Schadenpauschale. Letztlich kann ja auch bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung im Raum stehen.
Die Frage der Tierhalterhaftung zu beurteilen, ist eindeutig Anwaltssache, denn die ist nicht einheitlich für alle Tiere zu sehen.
Privilegierte und nicht privilegierte Tierhalterhaftung
Halter von Nutztieren werden gesetzlich privilegiert. § 833 Satz 1 BGB bestimmt, dass der Tierhalter für durch das Tier angerichtete Schäden haftet. Satz 2 dieses Paragrafen schränkt das aber ein für Haustiere (gemeint sind zahme Tiere, also auch solche, die nicht im Haus, sondern im Stall leben), die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen. Bei diesen Tieren haftet der Tierhalter nur, wenn er die Tiere ungenügend beaufsichtigt hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung genügender Sorgfalt passiert wäre.
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