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  • 31.07.2009 | Leserforum

    Lackierer erkrankt, Auslieferung verzögert

    Ein Leser fragt: „Wegen Erkrankung unseres Lackierers hat sich die Auslieferung eines lackierfertig reparierten Unfallwagens verzögert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung steht auf dem Standpunkt, die dadurch verlängerte Ausfallzeit gehe zu unseren Lasten. Ist das richtig?“  

    Unsere Antwort

    Nein, die Versicherung liegt falsch. Schadenrechtlich fällt eine solche Verzögerung unter den Begriff des Werkstattrisikos. Der BGH hat dazu gesagt: „Wählt der Geschädigte den Weg der Schadensbehebung mit dem vermeintlich geringeren Aufwand, so geht ein von ihm nicht verschuldetes Werkstatt- oder Prognoserisiko zulasten des Schädigers“. (Urteil vom 15.10.1991, Az: VI ZR 314/90; Abruf-Nr. 092354). Und entsprechend entscheiden auch durchgängig die Instanzgerichte.  

     

    Immer schadenrechtlich denken

    Sie müssen stets durch die Brille des Geschädigten gucken - und in einem solchen Fall fällt das besonders auf. Er hat die Reparatur in einer im Prinzip leistungsfähigen Werkstatt in Auftrag gegeben. Dass nun dort durch Krankheit ein wesentlicher Mitarbeiter ausfällt, konnte er bei Auftragserteilung nicht wissen. Wäre der Unfall nicht passiert, hätte er mit der Erkrankung kein Problem. Also muss der Schädiger dafür einstehen.  

     

    Für den dem Geschädigten selbst zustehenden Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung liegt das auf der Hand.