07.12.2010 | Leserforum
Neu-für-Alt-Abzug wieder in Mode
Ein Leser fragt: „Immer häufiger werden bei durchgeführten Unfallreparaturen von den Haftpflichtversicherern wieder Neu-für-Alt-Abzüge gemacht mit der Begründung, durch die Reparatur sei das Fahrzeug besser geworden. Die Kunden sind regelmäßig nicht bereit, den offen gebliebenen Teil der Rechnung zu bezahlen, weil sie den Vorteil nicht sehen. Wie ist die Rechtslage?“
Unsere Antwort
Oft haben die Versicherer Unrecht bei dieser Art von Abzügen. Das zeigen zwei schon einige Jahre alte Urteile. Es sind aber die jüngsten, die uns vorliegen. Offenbar wehrt sich kaum jemand oder die Versicherer zahlen auf Erhebung einer Klage hin.
An einem älteren Fahrzeug war durch die Erneuerung der Heckklappe, der Heckscheibe und der Lackierung der Zustand des Fahrzeugs optisch und technisch verbessert worden. Daher wollte die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung einen Neu-für-alt-Abzug vornehmen.
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