07.04.2010 | Leserforum
Wertminderung an die Bank auszuzahlen?
Ein Leser fragt: „Bei einem Kundenfahrzeug muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die Wertminderung erstatten. Nun verlangt die finanzierende Bank, dass der Betrag an sie geht. Wir würden dem Kunden für das Geld lieber neue Reifen verkaufen. Hat die Bank Recht?“
Unsere Antwort
Zur Beantwortung dieser Frage ist ein Blick in den Darlehensvertrag erforderlich. Dort ist dazu vermutlich eine Regelung getroffen.
Wert der Sicherung
Das Auto ist wahrscheinlich an die Bank sicherungsübereignet. Es dient der Bank als Sicherheit für den Fall, dass der Kunde das Darlehen nicht mehr oder nicht mehr ordnungsgemäß bedient. Im Idealfall deckt der Wert des Fahrzeugs aus Sicht der Bank stets noch den offenen Darlehensbetrag zuzüglich der Verwertungskosten ab.
Das ist auch der wirtschaftliche Grund, warum Banken von Einzelkunden in der Regel eine von ihm selbst zu leistende Anzahlung verlangen. Denn der Wert des Fahrzeugs sinkt am Anfang so schnell, dass die Ratenzahlung das nicht abdecken kann. Durch den Unfall ist das Auto nun weniger wert. Wenn es also verwertet würde, würde es dann vielleicht einen geringeren Betrag erbringen, als beim Darlehen noch offen steht.
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