06.07.2009 | Leserforum
Wertverbesserung versus Wertminderung in Gutachten sorgen für Verwirrung
Ein Leser fragt: Immer wieder mal finden wir in Gutachten die Positionen Wertminderung und Wertverbesserung gleichzeitig. Trotz Abtretung des Kunden wird unsere Rechnung dann unter Abzug der Wertverbesserung reguliert, dem Kunden wird die Wertminderung überwiesen. Ist das so korrekt?
Unsere Antwort: Wir halten es für widersprüchlich, dass der Sachverständige die Wertverbesserung einerseits und die Wertminderung andererseits als Einzelpositionen ausweist und isoliert nebeneinander stehen lässt.
Einzige Bezugsgröße ist der Fahrzeugwert
Es geht doch um eine einzige Bezugsgröße, nämlich den Fahrzeugwert. Der kann nicht gleichzeitig erhöht und vermindert sein. Am Ende müssen die Einflussfaktoren saldiert werden, dabei kommt dann wohl zumeist eine Wertminderung unter Berücksichtigung wertverbessernder Faktoren heraus.
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