05.03.2008 | Leserforum
Wie stuft man zwei Gruppen ab, wenn man schon unten ist?
Ein Leser fragt: „Wie ist vorzugehen, wenn ein Pkw wegen fortgeschrittenen Alters bei der Nutzungsaufallentschädigung um eine oder um zwei Gruppen abgestuft wird, er aber schon der untersten Gruppe angehört? Eine Versicherung hat einfach selbst gewählte Abzüge gemacht.“
Unsere Antwort: In der Tat ist es eine Faustregel in der Rechtsprechung, dass Fahrzeuge ab einem Alter von mehr als fünf Jahren um eine und ab mehr als zehn Jahren um zwei Gruppen abgestuft werden. Eine Abstufung eines Autos aus Gruppe zwei um zwei Gruppen oder eines Autos aus Gruppe eins um eine oder zwei Gruppen ist in der Tabelle nicht abbildbar.
Die taktische Lösung
Taktisch raten wir, in solchen Fällen die unterste Gruppe anzuwenden, weil viele Versicherungen das so „durchwinken“.
Die rechtliche Lösung
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