04.01.2011 | Leserforum
Wie weit reichen die Steuerungsrechte der Versicherer im Schadenfall?
Selten hatten wir in einem Monat gleich so viele Fragen zu einem einzigen Thema. Und diese Fragen können wir in einer zusammenfassen: Wie weit gehen die Steuerungsrechte der Versicherer im Schadenfall? Um die Frage sachgerecht beantworten zu können, muss man zwischen der eigenen Kaskoversicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung unterscheiden.
Eigene Kaskoversicherung
Kaskorecht ist Vertragsrecht, denn eintrittspflichtig ist der eigene Versicherer, mit dem man als Versicherungsnehmer (VN) für Schadenfälle am eigenen Fahrzeug einen Vertrag abgeschlossen hat. Weil damit anders als beim Haftpflichtschaden von vornherein klar ist, welchen Versicherer der Fall betrifft, muss man bei allen Fragen nur in den Vertrag schauen. Darin ist ein generelles Weisungsrecht des Versicherers festgeschrieben.
Bisher wird das jedoch nur auf die Auswahl des Sachverständigen und das Mitspracherecht bei der Restwertverwertung bezogen. Dass der Kaskoversicherer bei diesen beiden Punkten Regie führen darf, gilt als weitestgehend unumstritten.
Kaskovertrag mit Werkstattbindung
Mehr und mehr Verbreitung findet der Kaskovertrag mit Werkstattbindung. Der Deal: Rabatt auf die Versicherungsprämie gegen Werkstattwahl durch die Versicherung.
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