01.07.2006 | LG Lüneburg beweist Augenmaß
Darf Barvorauszahlung verlangt werden?
Das LG Lüneburg hat in der Mietwagenfrage Augenmaß bewiesen. Statt sich damit aufzuhalten, ob der berechnete Tarif wirtschaftlich gerechtfertigt ist, hat es sogleich die Frage gestellt, ob der Mieter in der konkreten Situation einen anderen Tarif bekommen konnte.
Urteilsfall
Das Fahrzeug wurde sofort nach dem Unfall angemietet, und offensichtlich war das auch dringend. Der Geschädigte ist täglich im Schnitt 170 km gefahren. In der Eilsituation hätte er den günstigeren Tarif nur gegen Barvorauszahlung der Mietkosten zuzüglich Sicherheit erhalten, denn eine Kreditkarte hatte er nicht.
Den Richtern genügte es ohne Prüfung der wirtschaftlichen Potenz des Mieters, dass er die Vorauszahlung nicht „leisten wollte oder konnte“. Wenn das Gericht der Frage der Barvorauszahlung nicht weiter nachgeht, zeigt das, dass es eine „ad-hoc-Barvorauszahlung“ für unzumutbar hält.
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