· Lohn & Gehalt
Sozialversicherung: Diese Rechengrößen für 2021 sollten Arbeitgeber kennen

| Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 enthält viele Grenzwerte und Kennzahlen, die für Arbeitgeber von Bedeutung sind und ab dem 01.01.2021 gelten. Die vom Bundeskabinett bereits verabschiedete Verordnung wird am 27.11.2020 endgültig vom Bundesrat beschlossen. Änderungen an den geplanten Kenngrößen sind nicht zu erwarten. |
Grundlage Einkommenssteigerung in 2019 um 2,94 Prozent
Basis für die Anpassungen der Sozialversicherungsrechengrößen 2021 ist die Lohnentwicklung im Jahr 2019. Diese betrug im gesamten Bundesgebiet 2,94 Prozent (2018: 3,12 Prozent).
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden nach den Regierungsplänen ab dem 01.01.2021 weiter ansteigen.
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