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  • 12.01.2009 | Mängel in der Erhebung

    Urteile kontra Fraunhofer-Marktpreisspiegel

    Eine Welle an positiven Urteilen zum Thema Fraunhofer-Marktpreisspiegel ist ins Rollen gekommen. Nachdem wir in Ausgabe 12/2008 bereits 16 Urteile kontra Fraunhofer-Marktpreisspiegel vorgestellt haben, können wir Sie in dieser Ausgabe mit weiteren 16 positiven Entscheidungen „munitionieren“. Unter den Entscheidungen sind drei von Landgerichten gefällt worden und 13 von Amtsgerichten.  

     

    LG-Urteile

    • LG Landshut: Der Postleitzahlenbereich 84 umfasst ganz verschieden strukturierte Gebiete von der Stadt Landshut bis in die Dörfer der Hollertau. Die Einteilung ist zu grob. Das Urteil widerspricht bewusst der Rechtsprechung des OLG München (Urteil vom 29.10.2008, Az: 13 S 1283/08; Abruf-Nr. 084004).

     

    AG-Urteile

    • AG Aachen: Zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung bleibt es bei Schwacke. Nach unserer Einschätzung kann das allerdings nur ein ergänzendes Argument sein (Urteil vom 27.10.2008, Az: 114 C 294/08, eingesandt von Rechtsanwältin Overlack-Kosel, Mönchengladbach; Abruf-Nr. 083651).
    • AG Balingen: Versicherer muss gemäß BGH für den konkreten Fall einen Fehler der Schwacke-Erhebung nachweisen. Der allgemeine Hinweis auf Fraunhofer genügt nicht (Urteil vom 7.10.2008, Az: 5 C 368/08; Abruf-Nr. 083652).
    • AG Bonn: Ohne Bezug zum Einzelfall genügt der Hinweis auf Fraunhofer nicht, um Schwacke anzugreifen. Im Übrigen bleiben die Grundlagen des Frauhofer-Marktpreisspiegels im Dunkeln (Urteil vom 13.11.2008, Az: 2 C 236/08, mitgeteilt von Rechtsanwältin Overlack-Kosel, Mönchengladbach; Abruf-Nr. 083891).
    • AG Düsseldorf: Versicherer muss gemäß BGH für den konkreten Fall einen Fehler der Schwacke-Erhebung nachweisen. Der allgemeine Hinweis auf Fraunhofer genügt nicht (Urteil vom 21.10.2008, Az: 40 C 3978/08, eingesandt von Rechtsanwältin Overlack-Kosel, Mönchengladbach; Abruf-Nr. 083834).
    • AG Esslingen: Internetpreise haben oft Lockvogelcharakter, der Gesamtpreis ergibt sich erst später. Daher Fraunhofer nicht verlässlich (Urteil vom 9.10.2008, Az: 5 C 1397/08; Abruf-Nr.
    • AG Ettenheim: Vorbuchungsfrist von einer Woche inakzeptabel. Die Behauptung von Fraunhofer, die Vorbuchungsfrist wirke sich nur minimal auf die Preise aus, ist nicht belegt. Die dazu angesprochene Voruntersuchung ist nicht offen gelegt (Urteil vom 9.12.2008, Az: 1 C 239/08; Abruf-Nr. 084006).
    • AG Meschede: Fraunhofer-Marktpreisspiegel zu internetlastig, außerdem Vorbuchungsfrist vorausgesetzt. Im konkreten Fall wurde aber am Unfalltag bzw. drei Tage danach angemietet (Urteile vom 17.11.2008, Az: 6 C 289/08 und 6 C 290/08, eingesandt von Rechtsanwalt Bernard Kraas, Arnsberg; Abruf-Nr. ).
    • AG Meschede: Postleitzahlenvergröberung bei Fraunhofer untauglich, da Köln mit einem Ort im Sauerland gleichgesetzt wird (Urteil vom 10.11.2008, Az: 6 C 243/08, eingesandt von Rechtsanwalt Bernard Kraas, Arnsberg; Abruf-Nr. 083648).
    • AG Offenburg: 2008er Zahlen für 2006er Unfall ungeeignet. Außerdem ist der Fraunhofer-Marktpreisspiegel vom GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) erkennbar mit dem Ziel in Auftrag gegeben worden, die zuzuerkennenden Mietpreise „weiter nach unten zu drücken“ (Urteil vom 24.11.2008, Az: 2 C 421/08; Abruf-Nr. .
    • AG Sinzig: Der Fraunhofer-Marktpreisspiegel ist aus 2008, der Urteilsfall aus Dezember 2007. Außerdem reicht der Hinweis auf Fraunhofer allein nicht, um Schwacke zu erschüttern (Urteil vom 26.11.2008, Az: 7 C 54/08, mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, Bonn; Abruf-Nr. 083963).
    • AG Stuttgart: Der Fraunhofer-Marktpreisspiegel ist eine Auftragsarbeit des GDV und daher nicht heranzuziehen. Ausdrücklich Rechtsprechung gegen OLG München: Der Vorteil der Anonymität in der Abfrage der Preise allein genügt nicht (Urteil vom 11.11.2008, Az: 41 C 2226/08; Abruf-Nr. .

    Beachten Sie: Einen Sonderweg geht das AG Marbach a.N.: Wenn sich der Geschädigte an Schwacke orientiert hat, hat er genug getan. Er muss den Streit um die Erhebung nicht kennen und nicht weiter forschen (Urteil vom 5.11.2008, Az: 2 C 204/08; Abruf-Nr. 084008). So hat auch das AG Nidda entschieden (Ausgabe 12/2008, Seite 8).  

     

    Ohne ausdrücklich den Fraunhofer-Marktpreisspiegel zu erwähnen, wenden sich die AG Augsburg und Freiburg/Breisgau gegen die Überhöhung von Internetpreisen als Erforderlichkeitsmaßstab (Urteil vom 11.11.2008, Az: 16 C 3286/08; Abruf-Nr. 084009 und Urteil vom 8.8.2008, Az: 10 C 1265/08; Abruf-Nr. 084010).