01.08.2007 | Mietwagen
Abweichlergericht vom BGH eingefangen
Auch so etwas gibt es: Das LG Halle hat in einem Urteil zu einem Mietwagentariffall entschieden, dass es generell keine Situation gebe, die eine Erhöhung wegen unfallbedingter Mehrleistungen rechtfertige. Der BGH hat dieses Urteil jetzt aufgehoben und den Rechtsstreit mit klaren Vorgaben an das LG Halle zurückgeschickt. Die Richter haben nun zu prüfen, ob dem Geschädigten in der konkreten Situation ein günstigerer Tarif zugänglich war. Die allgemeinen Erwägungen des LG genügten nicht. (Urteil vom 12.7.2007, Az: VI ZR 161/06) (Abruf-Nr. 072281)
Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 4 | ID 111744