05.09.2008 | Mietwagen
Allgemeiner Preishinweis wirkungslos
Weist eine Versicherung den Geschädigten darauf hin, Mietwagen dürften nicht mehr als von ihr genannte Beträge kosten, ist das Schreiben wirkungslos. Allenfalls, wenn die Versicherung „Ross und Reiter“ nennt, kann der Hinweis von Bedeutung sein. Es muss also ein konkreter lokaler Vermieter mit den erforderlichen Kontaktdaten benannt werden (AG Ansbach, Urteil vom 18.6.2008, Az: 3 C 683/08; Abruf-Nr. 082674; mitgeteilt von Rechtsanwalt Sebastian Gramsamer, Ansbach).
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 2 | ID 121492