04.06.2009 | Mietwagen
Alter des Autos rechtfertigt keine Klassenherabstufung
Ein 14 Jahre altes, aber technisch vor dem Unfall intaktes Fahrzeug, wird für die Ermittlung des Anspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten nicht herabgestuft (OLG Dresden, Beschluss vom 17.4.2009, Az: 7 U 0007/08) (Abruf-Nr. 091671)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 6 | ID 127565