03.12.2009 | Mietwagen
Altes Auto, Mietwagen und Eigenersparnis
Auch wenn der Geschädigte ein altes Fahrzeug hat, darf er entweder größengleich bei Abzug der Eigenersparnis oder klassenkleiner ohne Abzug der Eigenersparnis mieten. Wegen Alters „eine Klasse kleiner“ und dazu ein Abzug der Eigenersparnis hat das AG Oldenburg nicht mitgemacht (Urteil vom 9.10.2009, Az: 22 (18) C 331/09; Abruf-Nr. 093818).
Beachten Sie: Die Regel „wenn eine Klasse kleiner, dann kein Eigen-ersparnisabzug“ stammt noch aus der Zeit der seligen Mietwagenkostenabstimmungen zwischen dem damaligen Versichererverband und dem Autovermieterverband in den achtziger und neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Sie wird nicht von allen Gerichten angewandt. Manche ziehen die Eigenersparnis ab, obwohl klassenkleiner gemietet wurde.