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  • 01.06.2007 | Mietwagen: Ausfallschaden

    Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung kombinierbar

    Uns erreichten mehrere Leserfragen, ob die Inanspruchnahme eines Mietwagens und einer Nutzungsausfallentschädigung kombinierbar sind. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass die Mietwagenkosten Unruhe in die Abwicklung bringen. So taktiert mancher Kunde dergestalt, dass er für die ersten zwei oder drei Tage einen Mietwagen nimmt. In der Zeit trifft er organisatorische Maßnahmen für die Zeit danach, so dass er dann ohne Auto auskommen kann.  

    Eine solche Kombination ist ohne weiteres möglich, denn der Schaden ist die entzogene Mobilität. Ob nun ein Mietwagen in Anspruch genommen wird oder aber pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung, ist nur eine unterschiedliche Ausprägungsform desselben Schadens.  

    Unser Tipp: Einen Beleg aus der Rechtsprechung für die Kombinierbarkeit finden Sie im Urteil des OLG Düsseldorf vom 22. Januar 2007 (Az: I–1 U 151/06, Abruf-Nr. 070660; Ausgabe 3/2007, Seite 8).  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 2 | ID 99412