03.06.2008 | Mietwagen
Autovermieter mietet nach Unfall fremd an
Wenn ein Autovermieter ein bereits im Voraus vermietetes Fahrzeug durch einen Unfall nicht einsetzen kann, darf er dafür selbst einen Mietwagen anmieten, den er dann untervermietet. Weil die Untervermietung bei normalen Anmietungen regelmäßig nicht erlaubt ist, steht ihm dafür der allgemeine Mietmarkt nicht offen. Ein erhöhter Anmietpreis ist dann vom Versicherer hinzunehmen (AG Köln, Urteil vom 8.5.2008, Az: 268 C 463/06) (Abruf-Nr. 081659)
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 2 | ID 119702