Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.06.2008 | Mietwagen

    Autovermieter mietet nach Unfall fremd an

    Wenn ein Autovermieter ein bereits im Voraus vermietetes Fahrzeug durch einen Unfall nicht einsetzen kann, darf er dafür selbst einen Mietwagen anmieten, den er dann untervermietet. Weil die Untervermietung bei normalen Anmietungen regelmäßig nicht erlaubt ist, steht ihm dafür der allgemeine Mietmarkt nicht offen. Ein erhöhter Anmietpreis ist dann vom Versicherer hinzunehmen (AG Köln, Urteil vom 8.5.2008, Az: 268 C 463/06) (Abruf-Nr. 081659)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 2 | ID 119702